Rapolder hatte auf seiner Homepage unter "Der Fall Rapolder" stets ausgeführt, dass im Frühjahr 2008 beim Landgericht München (bzw. dann OLG) ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt worden war mit dem Ziel, bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts im Hauptsache-verfahren wieder beliefert zu werden.
Eine Einstweilige Verfügung ist jedoch etwas völlig anderes als eine normale gerichtliche Klage. Es wäre somit völlig falsch, sinngemäß zu behaupten, "Rapolder habe schon zweimal vor Gericht verloren und nun stehe das dritte Verfahren an, dem Iveco mit Gelassenheit entgegensehe".
Einstweilige Verfügungen stellen einen vorläufigen Rechtsschutz dar. Es wird vom Klagenden kurz der Anspruch plausibel gemacht, es erfolgen weder Zeugenvernehmungen noch Beweisaufnahmen und der Anspruch muss eilbedürftig sein.
Sollten durch die einstweilige Verfügungen quasi "vollendete Tatsachen" geschaffen werden, die im Falle einer gegenteiligen Entscheidung im Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht / Oberlandes-gericht irreversibel wären, wird die Messlatte eines Erlasses einer einstweiligen Verfügung besonders hoch gehängt.
Es gibt eine Faustregel, der zufolge eine einstweilige Verfügung binnen 4 Wochen nach Bekannt-werden des gerügten Tatbestands beantragt werden muss. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, geht das Gericht von mangelnder Eilbedürftigkeit aus und hält dementsprechend ein Zuwarten auf das mitunter sehr zeitaufwändige Hauptsacheverfahren für zumutbar.
Im Fall Rapolder hatter der Richter in beiden Instanzen Zweifel an der Eilbedürftigkeit, weil ihrer Meinung nach Rapolder schon seit längerem gewußt haben konnte, dass er nicht mehr beliefert wurde.
Ein europarechtliches Verfahren wegen unerlaubter Marktabschottung und möglicher Missachtung der GVO bzw. des selektiven Vertriebssystems in Brüssel hat zu dem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem OLG keinerlei Bezug.
Über die Stichhaltigkeit der Argumente der Rapolder GmbH können Sie sich am Besten in hier einen Überblich verschaffen, hier ist der Antwortschriftsatz Ivecos auf den Fragekatalog der EU-Kommission detailliert erläutert.
Un decreto temporaneo che la Rapolder aveva chiesto in primavera 2008 (con lo scopo di poter ancora acquistare mezzi nuovi Iveco finche il tribunale tedesco avrà giudicato) presso il tribunale tedesco veniva rifiutato per motivi di termine. Rapolder doveva chiederlo entro 4 settimane dopo il momento quando aveva capito che viniva boicottata.
Il discorso del decreto temporaneo non ha nessun connessione con il reclamo della Rapolder alla UE a Brusselles.